03 / 2020

Comeback der Mitarbeiterwohnung

Comeback der Mitarbeiterwohnung

Flexible Homeoffice-Optionen, Fitnesskurse und Sabbatical Modelle – für viele Unternehmen gehören diese Maßnahmen bereits zum Standardrepertoire, mit dem sie um die Gunst neuer und bestehender Mitarbeiter werben. Im harten Kampf um Fachkräfte müssen sich Unternehmen aber schon mehr einfallen lassen. 
Um im „War for Talents“ bestehen zu können, greifen immer mehr Firmen auf ein bewährtes, fast schon in Vergessenheit geratenes, Mittel zurück: die Mitarbeiterwohnung. Große Unternehmen, wie die Deutsche Bahn, stellen ihren Angestellten vergünstigten Wohnraum in München, Hamburg und Köln bereit. Zur Zeit des Wohnungsmangels und steigenden Mietpreisen, vor allem in Großstädten und Ballungsräumen, scheint sich das als wirksame personalpolitische Maßnahme zu etablieren. 
Dieser Trend wird sich nach der jüngst verabschiedeten steuerrechtlichen Regelung wohl verstärken. Seit dem 1. Januar 2020 ist ein Freibetrag für Mitarbeiterwohnungen vorgesehen. Demnach kann die Miete für die Mitarbeiterwohnung bis zu einem Drittel unter der ortsüblichen Miete liegen, ohne dass dafür Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzüge für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer anfallen.

Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass der Mietvertrag für die Mitarbeiterwohnung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht. Es ist für den Arbeitgeber jedoch nicht zwingend notwendig Eigentümer der Wohnung zu sein. Folglich steht es einem Unternehmen frei, die Mietwohnungen anzumieten oder zu erwerben, um sie im nächsten Schritt an seine Mitarbeiter weiterzuvermieten. Je nach Unternehmensgröße und -standort sowie Angestelltenprofil, ob Fachkraft oder Auszubildender, sind individuelle Lösungen für die Mitarbeiterwohnung denkbar. Von der Starterwohnung, dem möblierten Apartment, der 4-Zimmer-Familienwohnung bis hin zum Mitarbeiterwohnhaus gibt es vielfältige Möglichkeiten.

Doch reicht die Bereitstellung einer Wohnung aus, um neue Mitarbeiter für sich zu gewinnen und – was wirklich zählt – auch langfristig zu halten? Als Projekt- und Quartiersentwickler, der einen holistischen und nachhaltigen Ansatz verfolgt, sind wir der Meinung, dass eine Mitarbeiterwohnung, die als einzelnes Gebäude oder isolierte Wohneinheit betrachtet wird, zu kurz gedacht ist. Viel sinnvoller und langfristig erfolgreicher ist die Mitarbeiterwohnung in einer gemischtgenutzten Immobilie oder einem Quartier. Ein Quartier vereint Arbeiten, Wohnen, Handel, Kinderbetreuung, Freizeitgestaltung, gesundheitliche Versorgung und soziale Strukturen unter einem Dach. Anders gesagt, bietet dieser urbane Lebensraum alles, was es für ein gutes Leben benötigt und gibt neuen Mitarbeiten Orientierung an einem zunächst fremden Ort. Gerade für aus anderen Bundesländern zugezogene Angestellte ist dies von besonders großer Bedeutung. Die Mitarbeiterwohnung im Quartier begünstigt das Knüpfen neuer Kontakte und erleichtert das Ankommen in einer neuen Region. 

Nicht nur Mitarbeiter profitieren von einem gemischtgenutzten Quartier. Mixed-Use-Konzepte ermöglichen Arbeitgebern auch weitere Nutzungen, die Mitarbeiterwohnungen optimal ergänzen. Besonders beliebt sind Co-Working-Arbeitsplätze oder Satellitenoffices, die bedarfsweise angemietet werden können. Aber auch die Bereitstellung einer Kindertagesstätte, Concierge Leistungen oder eines Fitnessstudios sind denkbare Nebennutzungen, die für mehr Lebensqualität und Zufriedenheit am neuen Wohnort sorgen. 
Mit jahrelanger Expertise in der Entwicklung und Realisierung von Quartieren sehen wir für Unternehmen vielfältige Gestaltungmöglichkeiten und individuelle Konzepte, ob im Eigentum oder zur Miete. Aktuell planen und realisieren wir urbane Quartiere in Bernau bei Berlin, Landsberg a. L. und Worms. 

Frau Andrea Hundsberger, Leitung Produktmanagement, steht bei Fragen gerne zur Verfügung:

Kontakt Leitung Produktmanagement

Andrea Hundsberger | Telefon: 08151 65 22 5-155
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